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Aktuelle Coronaregelungen

14.03.2021 Bis auf Widerruf gültig für unsere Region mit einer stabilen 7-Tages-Inzidenz zwischen 50 und 100!


Liebe Reiter und Eltern,
wir freuen uns folgende Regelungen und Lockerungen für unsere Anlage in Fronhofen aufgrund der aktuellen Corona Regelungen mitteilen zu können. Es freut uns zu sehen, dass auf den Außenplätzen wieder reger Reitbetrieb stattfindet. Sobald sich das Wetter bessert, werden die Hindernisse auf dem Springplatz in den nächsten zwei Wochen aufgebaut. Hierzu freuen wir uns auf eure Unterstützung und informieren zeitnahe. Wir wünschen euch viel Freude bei der Umsetzung.

Die Vorstandschaft

 

Allgemeine Regelungen:

  • Bitte die aktuellen Hygienemaßnahmen beachten, diese gelten auch auf der Anlage des RFV Fronhofen e.V.
  • Die maximale Anzahl der Reiter in der Halle beschränkt sich auf 6 Reiter (1 Reiter pro 200qm; Halle 20mx60m).
  • Das Verweilen in der Halle ist nicht gestattet.
  • Bei Symptomen, die auf eine Krankheit hinweisen, darf die Reitanlage nicht betreten werden.
  • Es werden im Hallenplan Stundenblöcke gebucht. Dabei dürfen die Reiter jedoch erst fünf Minuten nach Beginn des Blockes die Halle betreten, müssen aber fünf Minuten vor Ende die Halle wieder verlassen.
  • Die Hallentore müssen bei entsprechend warmen Temperaturen geöffnet sein. Der Letzte muss die Tore schließen und der Erste öffnen.
  • Für die Außenplätze gibt es ab sofort einen TEAM Up Kalender, der von allen Anlagenbenutzerinnen und Anlagenbenutzer gebucht werden kann.
  • Die Nutzung von Aufenthaltsräumen oder Gemeinschaftseinrichtungen wie z.B. Reiterstüble und ist nicht gestattet.

 

Was gilt für unseren Pferdesport, Unterricht und Reitplätze?

Ausritte und Reitsport sind erlaubt. Hier gelten die Kontaktbeschränkungen von nicht mehr als fünf Personen aus maximal zwei Haushalten. Paare, die nicht zusammenleben, gelten als ein Haushalt. Kinder der jeweiligen Haushalte bis einschließlich 14 Jahre zählen dabei nicht mit.

Reitunterricht darf ab sofort unter diesen Voraussetzungen auf unserer Reitanlage und in der Reithalle stattfinden. Unterricht soll prinzipiell draußen stattfinden und vorrangig auf dem Springplatz und dem großen Dressurviereck. Auf den anderen Reitplätzen hat die Bewegung der Pferde Vorrang. Unterricht und Sport in der Halle wie zum Beispiel Springen darf nur in Blöcken und in Abstimmung mit der Vorstandschaft geplant werden. Hierzu wird für die Halle im Wesentlichen der ursprüngliche Hallenbelegungsplan herangezogen.

Eine Buchung der Außenplätze ist nur im Falle von Unterricht/Sport erforderlich (2-Haushalte-Regel). Auf dem Springplatz gilt prinzipiell die 2-Haushalte-Regel.

Weitläufige Reitanlagen im Freien dürfen auch von mehreren solcher Gruppen unabhängig voneinander unter Einhaltung der Abstandsregeln genutzt werden. Das heißt für uns, wir dürfen ab sofort auf jedem Platz diese Regelung anwenden. Hierzu haben wir im Team Up einen Kalender für jeden Platz erstellt, welcher für den Unterricht und Sportblöcke auch im Freien genutzt werden soll.


Im Freien können Gruppen von bis zu 20 Kindern bis einschließlich 14 Jahren Freizeit- und Amateursport ausüben.

Springen, Dressur, Voltigieren

und noch viel mehr!

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