Neues zur Anlagennutzung
Liebe Mitglieder,
wir haben uns die letzten Tage sehr bemüht, die Schließung unserer gesamten Reitanlagen zumindest teilweise rückgängig zu machen.
Es besteht grundsätzlich kein Verbot auszureiten. Daher sollten die Pferde, bei denen es ohne weiteres ungefährlich ist, idealerweise in der freien Natur bewegt werden. Die freie Bewegung der Tiere auf der Wiese oder dem Paddock ist aber in jedem Fall zu bevorzugen.
Für die Tiere, mit denen der Ausritt nicht ohne weiteres möglich ist, könnte folgendes Vorgehen ein pragmatischer Lösungsansatz sein:
Die vorhandenen Außenanlagen werden in eine reine Bewegungsmöglichkeit umgewandelt. Sämtliche Sportutensilien (Sprünge etc.) sind zu entfernen.
In diesem Bereich können die Tiere zum Zwecke der artgerechten Bewegung geritten oder an der Longe bewegt werden. Ein sportliches Training ist aber zu unterlassen, also bspw. kein Springreiten. Die übrigen Vorgaben der CoronaVO sind unbedingt einzuhalten: die Abstandsregelung sowie das Verbot von Versammlungen gemäß §3 CoronaVO.
Darüber hinaus gibt es sicherlich Empfehlungen der Deutschen Reiterlichen Vereinigung (FN), die ergänzend zur Anwendung kommen sollen. Sofern eine Reithalle vorhanden ist, ist diese zu sperren. Ebenso das Vereinsheim oder andere Möglichkeiten wo es zu Versammlungen kommen könnte.
Demnach sind unsere Plätze unter der o.g. Maßgabe wieder frei und können wie oben erwähnt genutzt werden! Nutzt die Anlage im Rahmen der rechtlichen Möglichkeiten und beachtet die allgemein gültigen Vorgaben der CoronaVO.
Weiterhin wünschen wir Euch alles Gute und bleibt gesund!
Eure Vorstandschaft